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1309. März 9. Oppeln.

am tage Letare.

Boleslaw, Herzog von Oppeln, verkauft dem Jeschke Wnukh Lubno genannt, die Scholtisei Domoratsch (Dammratsch) mit 25 flämischen Hufen daselbst zur Aussetzung nach deutschem Rechte und der siebenten Hufe frei für den Schulzen mit allem Zubehör auch den Bienenbauten und allerlei Jagd auf Hasen, Biber, Füchse, Eichhörnlein und allen andern Nutzungen unter Vorbehalt "eines Waldes, unsres Geheges" (gemeldter Wald Goy genannt heisst es weiter unten), in welchem jedoch jeder Hufenbesitzer jährlich "eine Tafel oder einen Stoss Holz ausarbeiten" darf gegen einen Jahreszins von 1/2 Vierdung von der Hufe. Die Bienenbauten in dem Goy gehören dem Schulz und den Bauern. Der Schulz soll den dritten Pfennig vom Gerichte und ausserdem Macht haben, eine Mühle an der Stober sammt einem Fischteiche anzulegen, ferner einen Kretscham, Fleisch- und Brotbänke zu erbauen. Das Dorf soll auf der einen Seite an Swircz (Falkowitz), auf der andern an die Stober grenzen. Der Schulz soll jährlich an den Herzog abführen 40 Pokow Honig (in der vorstehenden Urk. 40 Urnen, sonst wird ein pokow, czechisch okow, gleichgesetzt einer halben Urna, vgl. Cod. dipl. Siles. I, 179 unter pokowones; in einem Urbar von Schlawentzütz v. 1576 = 1/6 Tonne = 6 Mässel) oder für das Pokow je einen Vierdung. Dem Bischof sollen die Einwohner wegen des geringen Bodens nur 1/2 Vierdung von der Hufe als Zehnt entrichten, der Schulz aber für seine siebente Hufe auch davon frei sein. Für die Kirche wird eine freie Hufe vorbehalten.

Z.: Ritter Herr Naczabar (in der vorstehenden Urk. Slozebor, Andreas, Borutha v. Berdzan, Pelka v. Chotorz und Johann Hofschreiber (wegen der Zeugen vgl. die vorstehende Urk.).


Nur in einem Oppeler Urbar v. 1588 auf dem Bresl. Staatsarch. F. Opp.-Rat. I, 89e f. 186b in einer deutschen Uebersetzung des XVI. Jahrh. erhalten. Offenbar hat das lateinische Or. mit der vorstehenden Urk. mutatis mutandis fast ganz übereinstimmt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.